eine allgemeine oder fachgebundene Hochschul- oder Fachhochschulzugangsberechtigung ODER Bestehen der Zugangsprüfung zur Zulassung an einer Hochschule Abgeschlossene medizinsiche Berufsausbildung (Zugelassene Berufsgruppen: ÄrztIn, HeilpraktikerIn, PhysiotherapeutIn, MasseurIn mit MT Qualifikation, ErgotherapeutIn) keine berufsbehindernden Krankheiten wie Sucht oder dauernd ansteckende Krankheiten keine schweren strafrechtlichen Verfehlungen Falls Sie nicht Bürger der EU sind, benötigen wir eine gültige Aufenthaltserlaubnis Empfehlung […]