• eine allgemeine oder fachgebundene Hochschul- oder Fachhochschulzugangsberechtigung ODER Bestehen der Zugangsprüfung zur Zulassung an einer Hochschule
  • Abgeschlossene Berufsausbildung (Zugelassene Berufsgruppen: Physiotherapeuten, Ärzte)
  • keine berufsbehindernden Krankheiten wie Sucht oder dauernd ansteckende Krankheiten
  • keine schweren strafrechtlichen Verfehlungen
  • Falls Sie nicht Bürger der EU sind, benötigen wir eine gültige Aufenthaltserlaubnis
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