Ausbildungs-Finanzierung leicht gemacht!

Als private Osteopathie Akademie sind wir nicht staatlich refinanziert. Deshalb fallen Gebühren für die praxisorientierte Osteopathie Ausbildung an. Uns ist wichtig, dass Sie, unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Situation, Zugang zu unseren Fortbildungen haben. Deshalb haben wir die wichtigsten Fördermöglichkeiten und Vergünstigungen für Sie zusammengestellt.

Alle Informationen auf dieser Seite gelten für die Osteopathie-Ausbildung!
Fördermöglichkeiten für unser Osteopathie Bachelor Studium finden Sie hier.

Fördermöglichkeiten für die Osteopathie-Ausbildung

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zum Thema Fördermöglichkeiten von Weiterbildungen finden Sie im Internet unter:
www.bmbf.de

Weiterbildungsstipendium / Begabtenförderung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Mit bis zu 8.100 Euro fördert das Stipendium fachliche Lehrgänge. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und gilt für Personen bis 25 Jahre.
www.sbb-stipendien.de

Berufliche Rehabilitation

Alle Informationen finden Sie unter:
www.deutsche-rentenversicherung.de

Benachteiligte und Behinderte

Ausführliche Informationen zur Förderung durch die Bundesagentur finden Sie im Internet unter:
www.arbeitsagentur.de

Bildungsgutschein

Sie sind arbeitslos oder Ihnen droht ohne eine Fortbildung die Arbeitslosigkeit? Mit dem Bildungsgutschein können Sie eine Weiterbildung beginnen, um Ihre Beschäftigungschancen zu erhöhen bzw. zu stabilisieren. Alle anfallenden Kosten für die Weiterbildung werden abgedeckt. Weitere Informationen unter:
www.arbeitsagentur.de

Bildungsprämie – Prämiengutschein

Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten für Fortbildungskurse und Prüfungen – bis zu 500 €.   Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird um ein Jahr verlängert. Erwerbstätige können Prämiengutscheine der Bildungsprämie noch bis Ende 2021 erhalten und bei Weiterbildungsanbietern bis zum 30. Juni 2022 einsetzen. Die Gutscheine müssen dann spätestens zum 31.12.2022 beim Bundesverwaltungsamt zur Abrechnung eingereicht werden. Informationen zur Bildungsprämie unter:
www.bildungspraemie.info

Bitte beachten Sie bei Bildungsgutschein und Bildungsprämie, dass Sie den Kurs erst buchen dürfen wenn die Förderung genehmigt wurde.

Bildungsscheck

Die Bundesländer verfügen über unterschiedliche Mittel zur Förderung von Weiterbildungsvorhaben. Die Bezeichnung „Bildungsscheck“ ist explizit beschränkt auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Brandenburg sowie Mecklenburg-Vorpommern.

  • Baden-Württemberg

    Gefördert werden Fachkurse im Umfang von mindestens 8 bis höchstens 240 Unterrichtseinheiten durch Bezuschussung der Teilnahmegebühren. Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30 bis 70% auf die Kursgebühr. Erkundigen Sie sich beim Kursveranstalter, ob ihr gewünschter Kurs als geförderter Fachkurs angeboten wird. Der Veranstalter fragt ihre Zielgruppenzugehörigkeit ab. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, so füllen Sie einen Teilnahmefragebogen aus. Danach darf der Veranstalter auf Ihrer Rechnung die Förderung vom Kurspreis abziehen.
    www.esf-bw.de

  • Bildungsscheck Berlin / Brandenburg

    Teilnehmer aus Berlin und Brandenburg können einmal pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck für eine Weiterbildungsmaßnahme beantragen, die mindestens 1.000 € kostet (inkl. Prüfungsgebühren). Die Förderhöhe beträgt 50% der Kursgebühren bis zu einer Summe von 3.000 €. Weitere Informationen unter:
    www.ilb.de

  • Bildungsscheck Bremen

    Es können Zuschüsse zu den Kosten berufsbezogener Weiterbildung von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, aber maximal 500 € einmal kalenderjährlich (innerhalb von 12 Monaten) in Anspruch genommen werden. Bitte wenden Sie sich VOR der Anmeldung mit dem Original-Weiterbildungsscheck an die IBS, wenn Sie bzw. Ihr Arbeitgeber eine Förderung mit Weiterbildungsscheck planen oder erhalten haben. Weitere Informationen unter:
    www.ibs-bremen.de

  • Bildungsscheck MV

    Es werden bis zu 50% der Lehrgangskosten je Beschäftigten, bis maximal 3.000 Euro gefördert. Genauso gefördert werden bis zu 75% der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u. a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren).
    Weitere Informationen unter:
    www.weiterbildung-mv.de
    Anmeldeformular:
    www.gsa-schwerin.de

  • Bildungsscheck NRW

    Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden. Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungen zu 50%, maximal jedoch mit 500 € bezuschusst. Pro Kalenderjahre können Beschäftigte über den individuellen und betrieblichen Zugang je einen Bildungsscheck erhalten. Weitere Informationen unter:
    https://www.mags.nrw/bildungsscheck

Individuelle Förderangebote der verschiedenen Bundesländer

 

Bildungsurlaub

Das ist der gesetzlich verbriefte Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen während der Arbeitszeit durch das jeweilige Bundesland.
Weitere Informationen unter:
www.bildungsurlaub.de

„Einstiegszeit“ – IHK Brandenburg (50 % Förderung in Brandenburg)

Das Land Brandenburg unterstützt Sie durch ein Förderprogramm, bei dem bis zu 50% der Weiterbildungskosten übernommen werden. Voraussetzungen sind:
– eine derzeitige (drohende) Arbeitslosigkeit
– der Wohnsitz ist im Land Brandenburg
– eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium ist vorhanden
– ein abgeschlossener sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr. (Eine Teilzeitbeschäftigung ist ab mindestens 20 Std./Woche möglich.)
Wichtig: die Aufnahme in das Förderprogramm vor dem Start der beruflichen Tätigkeit, d.h. der Antrag für die Förderung muss vor Kursbuchung bei der IHK gestellt werden

ACHTUNG: Das Projekt läuft am 31.03.2021 aus!
Weitergehende Informationen und den Antrag finden Sie unter:
www.ihk-projekt.de

QualiScheck (Rheinland-Pfalz)

Seit dem 22. März 2017 fördert das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz, mit dem Weiterbildungsgutschein QualiScheck die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen durch eine Erstattung von 60% der Weiterbildungskosten.
www.esf.rlp.de/qualischeck

Weiterbildungsbonus Hamburg

Der Hamburger Weiterbildungsbonus fördert berufliche Weiterbildung. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Fortbildung und persönlichem Profil der Antragsteller. Lassen Sie sich deshalb vom Team des Hamburger Weiterbildungsbonus beraten. Die Hotline ist 040 / 21 112 536. Informationen zum Antragsverfahren und den Fördermöglichkeiten erhalten Sie unter:
www.weiterbildungsbonus.net

Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

Das Land Niedersachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter aus Unternehmen sowie überbetriebliche Weiterbildungskonzepte. Antragsberechtigt für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen. Die Höhe der Förderung beträgt für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei mindestens 1.000 €, und für Weiterbildungskonzepte bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis 40.000 €. Weitere Informationen finden Sie unter:
www.nbank.de

Landesförderung Saarland

Förderfähig sind alle Kurse am TA Bildungszentrum – unabhängig von der Kursdauer. Gefördert werden Beschäftigte von KMUs, die ihren Sitz im Saarland haben. Der Zuschuss kann pro Teilnehmer und Weiterbildungsmaßnahme bis zu 50%, aber maximal 2.000 Euro (ohne MwSt.) betragen. Weitere Informationen:
www.ta.de

Weiterbildung in Sachsen

Mit einer individuellen Fortbildung können sich Fachkräfte in Sachsen weiterentwickeln und sich neue Ziele setzen. Dabei werden bis zu 80% der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine passende Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und stellen den Förderantrag. Weiter Informationen:
www.sab.sachsen.de

Weiterbildung Sachsen-Anhalt

Antragsteller erhalten abhängig von ihrem Einkommen, ihrem Alter sowie ihrer Lebens- und Beschäftigungssituation bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss, maximal jedoch 25.000 Euro pro Weiterbildungsvorhaben. Förderfähig sind neben den Kurs- und Prüfungsgebühren auch Kinderbetreuungsausgaben und Fahrtkosten. Das Programm ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt angesiedelt. Weitere Informationen unter:
www.ib-sachsen-anhalt.de

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Damit werden bis zur Obergrenze von 2.000 € bis 50% der Seminarkosten übernommen, wenn dies zuvor bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt wurde. Die andere Hälfte der Kosten zahlt der Arbeitgeber. Weitere Informationen unter:
www.ib-sh.de

Weiterbildungsscheck Thüringen

Es werden Ausgaben für die individuelle Weiterbildung bis zur Höhe von 500 € alle zwei Kalenderjahre ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie unter:
hwww.gfaw-thueringen.de

Weiterführende Links

 

Förderdatenbank des BMWT

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Mehr Informationen finden Sie unter:
www.foerderdatenbank.de

Deutscher Bildungsserver

Der Deutsche Bildungsserver bietet Zugang zu hochwertigen Informationen und Internetquellen. Als Meta-Server verweist er primär auf Internet-Ressourcen, die u.a. von Bund und Ländern, der Europäischen Union, von Hochschulen, Schulen, Landesinstituten, Forschungs- und Serviceeinrichtungen und Einrichtungen der Fachinformation bereitgestellt werden. Mehr Informationen finden Sie unter:
www.bildungsserver.de

InfoWeb Weiterbildung

Die Suchmaschine des Deutschen Bildungsservers für Weiterbildungskurse ist entstanden aus einem vom BMBF geförderten Projekt und wird betrieben vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF). Hier können Sie Fördermöglichkeiten und gesetzliche Regelungen zur Weiterbildung finden. Mehr Informationen finden Sie unter:
www.iwwb.de

Stiftungskompass Berufliche Aus- und Weiterbildung

Der Stiftungskompass informiert über Stiftungen, die sich in der beruflichen Aus- und Weiterbildung engagieren. Ein Eintrag erfolgt, wenn eine Stiftung beim Betreiber anzeigt, dass sie in die Datenbank aufgenommen werden möchte. Mehr Informationen finden Sie unter:
www.jobstarter.de

Ratgeber allgemein

Einen umfangreichen Ratgeber zum Thema Finanzierung und Förderung von Weiterbildung, Umschuldung usw. finden Sie hier:
www.barkreditcheck.de

 

***Alle Angaben ohne Gewähr***Änderungen vorbehalten***

Verdienst-Möglichkeiten für Osteopathen

Eine verbindliche Aussage zum Gehalt können wir nicht machen. Denn dieses hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

Als angestellter Osteopath spielt eventuell die Größe und der Standort des Unternehmens eine Rolle beim Gehalt und ob nach Tarif bezahlt wird. Auch beeinflussen die eigenen Qualifikationen und Berufserfahrungen die Verdienstmöglichkeiten. Das Durchschnittseinkommen für festangestellte Osteopathen beginnt meist bei 3.500 Euro brutto im Monat. Die meisten Osteopathen arbeiten aber selbstständig auf Stundenbasis und verdienen dementsprechend mehr.

Wenn Sie selbstständig als Osteopath arbeiten, ist das Einkommen abhängig von der Anzahl der behandelten Patienten und der Behandlung-Methode. Auch die Region, bzw. der Praxis-Standort beeinflusst die Verdienstmöglichkeiten. Mit mehr Berufserfahrungen kann der eigene Stundensatz angehoben werden. Als selbstständiger Osteopath verdienen Sie um die 6.000 Euro brutto im Monat oder mehr. Bitte beachten Sie, diese Werte können durch die beschriebenen Faktoren nach oben oder unten abweichen und sind nicht verbindlich.

*Stand 02.02.2021 / Alle Angaben ohne Gewähr

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Anteilige Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen

Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten die osteopathische Behandlung anteilig, in der Regel bis zu 75 Euro pro Behandlung. Dabei ist der Umfang der von den Kassen erstatteten Behandlungen von Kasse zu Kasse recht unterschiedlich. Auch hier halten sich die meisten aber an die Regel von 6 Behandlungen pro Versicherten innerhalb eines Jahres.
Als Physiotherapeut können Sie mit Abschluss des Studiums am College Sutherland diese Leistung in der Praxis anbieten.
Wir Verweisen gerne auf den Informative Seite vom VOD Verband Osteopathie Deutschland e.V. Dort finden Sie ein gut sortiertes Verzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen die osteopathische Leistungen anteilig erstatten. Wir bedanken uns beim VOD.

Sie haben noch Fragen? Sprechen Sie uns an.

Kontaktieren Sie einfach die Ansprechpartnerin an Ihrem Wunsch-Studienort.
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Mitgliedschaften und Kooperationen

ISBA – Internationale Studien- und Berufsakademie
VOD – Verband der Osteopathen Deutschland e. V.
AFO – Akademie für Osteopathie
BAO – Bundes Arbeitsgemeinschaft Osteopathie e.V.
LCOM – Littlejohn College für osteopathische Medizin
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