Die Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf daher nur von Ärzten oder Voll-Heilpraktikern eigenständig ausgeübt werden. Daher muss während oder nach der Ausbildung, wenn Sie kein Arzt sind die „große Heilpraktiker-Prüfung“ ablegen werden.
Hinweis:
- Physiotherapeuten dürfen nur auf Anordnung eines Arztes oder Voll-Heilpraktikers im Rahmen der physiotherapeutischen Maßnahmen osteopathisch tätig werden.
- Die Erlaubnis zur Prüfung wird nicht erteilt, wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- In der Vollzeit wird während des Studiums auf die Heilpraktiker Prüfung vorbereit.
- Kurse für die Vorbereitung auf die „große Heilpraktiker-Prüfung“ bietet unser Kooperationspartner TOP-PHYSIO® GmbH an.