Die Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf daher nur von Ärzten oder Voll-Heilpraktikern eigenständig ausgeübt werden. Daher muss während oder nach der Ausbildung, wenn Sie kein Arzt sind die „große Heilpraktiker-Prüfung“ ablegen werden.

Hinweis:

  • Physiotherapeuten dürfen nur auf Anordnung eines Arztes oder Voll-Heilpraktikers im Rahmen der physiotherapeutischen Maßnahmen osteopathisch tätig werden.
  • Die Erlaubnis zur Prüfung wird nicht erteilt, wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • In der Vollzeit wird während des Studiums auf die Heilpraktiker Prüfung vorbereit.
  • Kurse für die Vorbereitung auf die „große Heilpraktiker-Prüfung“  bietet unser Kooperationspartner TOP-PHYSIO®  GmbH an.
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