*Abgeschlossene Berufsausbildung / Vollzeit Studium Osteopathie:

„Voraussetzungen sind eine mit einem qualifizierten Ergebnis bestandene Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und eine anschließende mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in diesem oder einem verwandten Beruf. Eine Abschlussprüfung mit qualifiziertem Ergebnis wird durch das Bestehen der Berufsausbildungsabschlussprüfung mit mindestens 80 Punkten oder einer Note von mindestens 2,5 nachgewiesen.“

Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung (SPO)

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