* Bitte beachten! Die einzelnen Bundesländer verfahren unterschiedlich bei der Kenntnisüberprüfung zum Sektoralen Heilpraktiker. Alle Infos finden Sie im Internet unter https://www.iww.de/pp/recht/berufsrecht-sektoraleheilpraktikerregelungen-in-den-einzelnen-bundeslaendern-f72914

Der Kurs ist sowohl für Antragsteller, die aus Bundesländern kommen welche eine Überprüfung des Gesundheitsamtes vorsehen als auch für solche, die alleine aufgrund des Kurses und der erfolgreich abgeschlossenen schulinternen Prüfung eine Erlaubnis erhalten. Da diese Regelungen ständigen Veränderungen unterliegen, erfragen Sie den aktuellen Stand bitte bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt.

Sollten Sie den Kurs nicht in dem Bundesland Ihres Wohnsitzes oder Ihrer Praxisniederlassung absolvieren, erfragen Sie bitte vor Kursbeginn bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt, ob der Kurs bei Ihnen anerkannt wird, um die sektorale Heilerlaubnis nach Aktenlage zu erhalten.

Zurück zum Seitenanfang