• eine allgemeine oder fachgebundene Hochschul- oder Fachhochschulzugangsberechtigung
  • ohne Abitur: Abgeschlossene Berufsausbildung, sowie Bestehen der Zugangsprüfung zur Zulassung an einer Hochschule
  • keine berufsbehindernden Krankheiten wie Sucht oder dauernd ansteckende Krankheiten
  • keine schweren strafrechtlichen Verfehlungen
  • Falls Sie nicht Bürger der EU sind, benötigen wir eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Empfehlung eines 3-wöchigen Pflegepraktikum
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